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   BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93   

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https://dejure.org/1994,1504
BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93 (https://dejure.org/1994,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 09.12.1994 - 8 C 6.93 (https://dejure.org/1994,1504)
BVerwG, Entscheidung vom 09. Dezember 1994 - 8 C 6.93 (https://dejure.org/1994,1504)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Baurecht - Beitragsfähige Grünanlage - SatzungsmäßigeVerteilungsregelung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 4
    Erschließungsbeitragsrecht: Abrechnungsgebiet für eine beitragsfähige Grünanlage, Satzungsgemäße Artabschlagsregelung für Gewerbegrundstücke

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Erschließungsbeitrag für Grünanlage: Werden auch Gewerbegrundstücke erschlossen? (IBR 1996, 127)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 97, 195
  • NVwZ 1995, 1218
  • VBlBW 1995, 184
  • DVBl 1995, 530
  • DÖV 1995, 472
  • ZfBR 1995, 96
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 25.04.1975 - IV C 37.73

    Erschlossensein von Grundstücken durch eine Grünanlage

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    Überdies ist ihre Anlegung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren (vgl. BVerwGE 48, 205 (207 f.)).

    Selbständige Grünanlagen sind dazu bestimmt, der physischen und psychischen Erholung von Menschen zu dienen; ihnen kommt die Funktion eines "Gartenersatzes" zu (vgl. u. a. BVerwGE 48, 205 (208)).

  • BVerwG, 24.09.1987 - 8 C 75.86

    Hinreichend genaue und überzeugende Abgrenzung der Erschließungsfunktion einer

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    Die Beantwortung der Frage, welche Grundstücke von beitragsfähigen Erschließungsanlagen erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB werden, richtet sich grundsätzlich unabhängig von der Art der Anlage danach, welchen Grundstücken die jeweilige Anlage das an Erschließungsvorteil vermittelt, was sie ihrer bestimmungsgemäßen Funktion entsprechend herzugeben geeignet ist (vgl. BVerwGE 78, 125 (128)).
  • BVerwG, 14.02.1986 - 8 C 115.84

    Keine Erschließungsbeitragspflicht für Außenbereichsgrundstücke auch nicht im

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    Zu Recht weisen die Kläger darauf hin, durch eine beitragsfähige Erschließungsanlage erschlossen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB könnten nur Grundstücke sein, die "fähig" sind, mit Blick auf diese Anlage Gegenstand einer Beitragspflicht zu sein (vgl. u. a. Urteil vom 14. Februar 1986 - BVerwG 8 C 115.84 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 95 S. 62 (63)).
  • BVerwG, 10.06.1981 - 8 C 20.81

    Bordsteine - Kosten - Gemeinde - Abrechnung - Tiefenbegrenzung - Satzung -

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    Zu Recht meint das Verwaltungsgericht, Bundesrecht verlange eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung einer Erschließungsbeitragssatzung, daß sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der betreffenden Gemeinde im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (vgl. u.a. BVerwGE 62, 308 (311) m. w. N.).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    In Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist das Verwaltungsgericht der Ansicht, daß der durch die Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ausgelöste Erschließungsvorteil "auf der Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Anlage beruht" (Urteil vom 19. März 1982 - BVerwG 8 C 35, 37 und 38.81 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 47 S. 48 (50)), daß "das Ausmaß des jeweiligen Erschließungsvorteils" sich nach dem Ausmaß der von einem erschlossenen Grundstück aus zu erwartenden (wahrscheinlichen) Inanspruchnahme der Anlage richtet und daß diese abhängig ist von "dem Umfang der zugelassenen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks" (BVerwGE 74, 149 (157)).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 61.75

    Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands; Differenzierung nach Art

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    Das könnte Anlaß für den Ortsgesetzgeber sein, den Geschoßflächenmaßstab durch den Vollgeschoßmaßstab zu ersetzen, zumal das Bundesverwaltungsgericht bereits wiederholt (vgl. u. a. BVerwGE 57, 240 (250)) die Auffassung vertreten hat, der Geschoßflächenmaßstab sei zwar (noch) zulässig, doch verdiene der Vollgeschoßmaßstab insbesondere wegen seiner weitaus größeren Praktikabilität und der Überschaubarkeit des Heranziehungsverfahrens den Vorzug.
  • BVerwG, 21.10.1970 - IV C 72.69

    Erschließungsbeitragspflicht für Grünanlagen

    Auszug aus BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 6.93
    Danach weist die Grünanlage eine Gesamtfläche von 6504 qm auf (vgl. in diesem Zusammenhang BVerwGE 36, 155 (157 f.)).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 2.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Er verlangt eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 28 und vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 96 S. 40 für das Erschließungsbeitragsrecht; Beschluss vom 19. Juni 1997 - 8 B 128.97 - juris Rn. 5 für das Vergnügungssteuerrecht).
  • BVerwG, 08.12.1995 - 8 C 11.94

    Unselbständige Anschlußberufung - Identität der Gegenstände von (Haupt-)Berufung

    Das ist nur insoweit richtig, als dieser Meinung zugrunde liegt, auch Gewerbegrundstücke seien durch Grünanlagen im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossen (vgl. Urteil vom 9. Dezember 1994 - BVerwG 8 C 6.93 - BVerwGE 97, 195 [198]), verstößt im übrigen aber gegen § 131 Abs. 3 BauGB.

    Zwar hat der erkennende Senat im Zusammenhang mit der Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer - anders als hier - nicht auf die tatsächliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke u.a. in allgemeinen Wohngebieten, sondern auf die Lage der erschlossenen Grundstücke in Gewerbegebieten abstellenden Artabschlagsregelung im Anschluß an die dieser Regelung zugrunde liegenden tatsächlichen Erkenntnisse im Urteil vom 9. Dezember 1994 (BVerwG 8 C 6.93 - aaO., S. 200) ausgeführt, "der Umfang der Inanspruchnahme einer Grünanlage von Grundstücken in Gewerbegebieten aus sei erfahrungsgemäß geringer als der Umfang der Inanspruchnahme, der durch Grundstücke in einem Wohngebiet ausgelöst werde".

  • VG Koblenz, 01.08.2011 - 4 K 1392/10

    Ist die Vorschrift über die Erhebung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge

    Im Übrigen ergibt sich aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur Beitragsfähigkeit von selbstständigen Grünanlagen, Parkanlagen oder Lärmschutzanlagen, dass der Vorteil generell mit zunehmender Entfernung abnimmt (vgl. BVerwG, Urteile vom 24.09.1987 - 8 C 75/86 -, NVwZ 1988, 359, vom 09.12.1994 - 8 C 6/93 -, ZMR 1995, 135 und vom 13.08.1993 - 8 C 51/87 -, NVwZ 1989, 566).
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 6.03

    Erschließungsbeitrag; zum Anbau bestimmte Straße; einseitige Anbaubarkeit;

    Vielmehr würde sich der Kreis der durch die Grünanlagen erschlossenen und deshalb auch vom dortigen Gehweg profitierenden Grundstücke keineswegs mit dem Kreis jener Grundstücke decken, die durch die Stendaler Straße erschlossen sind, sondern weit darüber hinausgehen (vgl. BVerwGE 36, 155 ; 48, 205 ; 97, 195 ff.; Urteil vom 10. Mai 1985 - BVerwG 8 C 17. - 20.84 - Buchholz 406.11 § 127 BBauG Nr. 46 S. 34).
  • BVerwG, 23.01.2019 - 9 C 3.18

    Heranziehung zu verjährten Anschlussbeiträgen auch bei kommunalen

    Er verlangt eine derartige Vollständigkeit der satzungsmäßigen Verteilungsregelung, dass sie eine annähernd vorteilsgerechte Verteilung des umlagefähigen Aufwands für alle Verteilungskonstellationen ermöglicht, die in der Gemeinde oder im Verbandsgebiet im Zeitpunkt des Erlasses der Satzung vorhanden sind oder deren Entstehen auf Grund konkreter Anhaltspunkte zu erwarten ist (BVerwG, Urteile vom 19. August 1994 - 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 28 und vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 96 S. 40 für das Erschließungsbeitragsrecht; Beschluss vom 19. Juni 1997 - 8 B 128.97 - juris Rn. 5 für das Vergnügungssteuerrecht).
  • VGH Bayern, 21.03.2007 - 6 BV 04.2161

    Erschließungsbeitragsrecht: Ausreichende Größe von selbständigen Grünanlagen //

    Eine solche Notwendigkeit ist anzunehmen, wenn die Anlegung der Grünfläche unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren ist (BVerwG vom 9.12.1994 BVerwGE 97, 195/197).

    Mit einer Fläche von 12.690 m² ist sie nicht schon absolut gesehen zu klein, um die Aufgabe eines Gartenersatzes erfüllen zu können (vgl. BVerwG vom 9.12.1994 a.a.O. zu einer 6.504 m² großen Anlage).

    Dies erfordert, wenn Grünanlagen abgerechnet werden, einen satzungsrechtlichen Artabschlag, also eine Minderung der für die Verteilung des Aufwands maßgebenden Bemessungsfaktoren für Grundstücke in festgesetzten Gewerbegebieten, weil von ihnen aus typischerweise Grünanlagen weniger in Anspruch genommen werden als von Wohngrundstücken in Wohngebieten (BVerwG vom 9.12.1994 DVBl 1995, 530 f.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2023 - 15 A 2995/18

    Aufwertungsbedürftig aufwertungsfähig Ausgleichsfläche; Ausgleichsmaßnahme;

    vgl. BVerwG Urteile vom 10. Mai 1985 - 8 C 17-20.84 -, juris Rn. 19, und vom 9. Dezember 1994- 8 C 6.93 -, juris Rn. 14; OVG NRW, Beschluss vom 15. April 2021 - 15 A 386/20 -, juris Rn. 22 f., Ihre Erschließungsfunktion ist damit nicht auf das Plangebiet beschränkt, innerhalb dessen die Grünanlage selbst liegt, sondern kann sich auf mehrere Plangebiete erstrecken.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Dezember 1994 - 8 C 6.93 -, juris Rn. 12.

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Zur Erschließung notwendig ist eine Grünanlage schon dann, wenn ihre Anlegung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren ist (BVerwG, Urteil vom 09.12.1994 - 8 C 6.93 -, BVerwGE 97, 195).
  • VGH Bayern, 17.10.2008 - 6 B 06.1138

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Eine solche Notwendigkeit ist anzunehmen, wenn die Anlegung der Grünfläche unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren ist (BVerwG vom 9.12.1994 BVerwGE 97, 195/197).

    Dadurch entfällt aber weder das Merkmal "innerhalb des Baugebiets", da die Anlage jedenfalls vom Bebauungsplan erfasst wird (BVerwG vom 9.12.1994 a.a.O.), noch kann damit die Notwendigkeit in Zweifel gezogen werden.

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1147

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

    Eine solche Notwendigkeit ist anzunehmen, wenn die Anlegung der Grünfläche unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als eine nach städtebaulichen Gesichtspunkten vernünftige und in diesem Sinne gebotene Lösung zu qualifizieren ist (BVerwG vom 9.12.1994 BVerwGE 97, 195/197).

    Dadurch entfällt aber weder das Merkmal "innerhalb des Baugebiets", da die Anlage jedenfalls vom Bebauungsplan erfasst wird (BVerwG vom 9.12.1994 a.a.O.), noch kann damit die Notwendigkeit in Zweifel gezogen werden.

  • BVerwG, 09.12.1994 - 8 C 28.92

    Erschließungsbeitragsrecht: Unselbständige Kinderspielplätze als Bestandteile von

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1141

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1153

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2018 - 9 LC 4/17

    Abgabengerechtigkeit; Abwägungsentscheidung; Anfechtungsklage; Auslegung;

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1146

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1143

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1139

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1140

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1155

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1145

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbständige Grünanlage; Aufenthalts- und

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 507/08

    Abgrenzung zwischen Erschließungs- und Straßenausbaubeitragsrecht

  • VGH Bayern, 05.11.2008 - 6 B 06.1144

    Erschließungsbeiträge; Kostenspaltung; selbstständige Grünanlage; Aufenthalts-

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2010 - 9 S 114.09

    Einstweiliger Rechtsschutz; Erschließungsbeitrag; Grünanlage; Kinderspielplatz;

  • VG Köln, 15.05.2018 - 17 K 4264/16
  • VG Lüneburg, 17.11.2016 - 3 A 16/15

    Aufrundung; Bestimmtheit; Divisor; Erschließungsbeitrag; Gebäudehöhe;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 149/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VG Stade, 05.07.2012 - 4 A 1182/10

    Fremdenverkehrsbeitragspflicht eines Krankenhauses

  • VG Berlin, 02.10.2009 - 13 L 9.09

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Grünanlage in Schöneberg tragen

  • VG Berlin, 28.01.2015 - 13 K 290.12

    Tilla-Durieux-Park: Anlieger müssen doch nicht zahlen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2021 - 15 A 386/20

    Erschließungsanlage; Grünanlage; Notwendigkeit für die Erschließung;

  • VG Berlin, 17.02.2012 - 13 L 191.11

    Anlieger müssen vorläufig Kosten für Tilla-Durieux-Park tragen

  • VG Berlin, 22.01.2013 - 13 K 108.11

    Abgrenzung Parkanlage mit Kinderspielgeräten und selbständiger Spielplatz

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